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Der Feldhamster steht in der EU unter "strengem Schutz". Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg verkündeten Urteil entschied, müssen die EU-Staaten "jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verhindern". Damit gab der EuGH einer Klage der EU-Kommission gegen Frankreich statt, das den Feldhamster im Elsass demnach nicht ausreichend schützt.
Das Elsass ist die einzige Region Frankreichs, in der der Feldhamster vorkommt. Die EU-Kommission wirft Frankreich vor, den Hamster dort nicht ausreichend zu schützen. Landwirtschaft und Städtebau würde die Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Feldhamsters derart stören, dass er kurzfristig vom Aussterben bedroht sei.
Zumindest bis August 2008, dem letzten Stand im vorgerichtlichen Verfahren, trifft dies zu, urteilte nun der EuGH. Von 2001 bis 2007 sei die Zahl der Tiere im elsässischen Hauptverbreitungsgebiet von 1160 auf 180 zurückgegangen. Eine Mindestpopulation von 1500 Feldhamstern sei aber notwendig, um die Art dauerhaft zu erhalten.
Frankreich wollte die Mindestpopulation durch Anbau insbesondere von mehr Halmgetreide statt Mais erreichen, habe die selbst gesteckten Ziele aber längst nicht erreicht, rügte der EuGH. Der städtebauliche Flächenverbrauch werde nicht ausreichend reglementiert. Wenn Frankreich den Schutz nicht verbessert, kann die EU-Kommission nun ein Zwangsgeld verhängen.
nachrichten.de - Meldung vom Mai 2011
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