Ein Hamster fällt nicht unter das Tierkörperbeseitigungsgesetz, so dass ein verendeter Hamster im Garten begraben werden darf. Für Kleintiere gilt das Abfallbeseitigungsgesetz, so könnte man einen Hamster auch in die Mülltonne werfen. Allerdings hat wohl jedes Lebewesen eine würdevolle Bestattung verdient!
Zuletzt aktualisiert am 04.06.2014 von Stefen Baetge.
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