|
Eine gewerbliche Zucht in Mietwohnungen ist nicht gestattet, auch ist hierfür eine
Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes, zur gewerblichen Zucht
von Wirbeltieren nötig.
Hamsterweibchen dürfen bei ihrer ersten Paarung nicht älter als 10-12 Monate alt sein.
Das Weibchen muss auf jeden Fall zm Männchen in die Behausung gesetzt wird und nicht umgekehrt, das
führt zu heftigen Streitereien.
Werdende und säugende Hamsterweibchen haben einen enormen Eiweiß- und Flüssigkeitsbedarf, daher sind
ausreichend Saftfutter und tierische Nahrung sehr wichtig.
|